Die Lebenserwartung und Alterung in Deutschland steigt und damit nimmt das Thema Pflege an Bedeutung zu. Seit Jahren wächst die Zahl der Pflegebedürftigen, also der Menschen, die wegen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten dauerhafter Hilfe bedürfen.[1]
Etwa ein Drittel der Pflegebedürftigen ist hochbetagt und der Frauenanteil überwiegt. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause
versorgt. Meist erfolgt die Pflege durch pflegende Angehörige. Häufig unterstützt sie dabei ein ambulanter Pflegedienst.[1]
Wenn auch Sie zu dieser Gruppe gehören, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ihre monatlichen kostenlosen
Pflegehilfsmittel.
Quelle: [1] Statistisches Bundesamt, Stand 21. Dezember 2022
Folgende drei Voraussetzungen müssen bei Ihnen zutreffen, um die volle Kostenübernahme (SGB XI §40 Abs.2) durch die Pflegekasse zu erhalten:
Für Pflegehilfsmittel benötigen Sie kein Rezept des Arztes. Sie brauche nur den entsprechenden Antrag ausfüllen und an uns zurückschicken. Wir kümmern uns um alles Weitere. Hier geht es zu den Antragsunterlagen...
Bettschutzeinlagen (zum Einmalgebrauch und wiederverwendbar)
(zum Einmalgebrauch, verschiedene Größen und Sorten)
desinfektion (verschiedene Größen, auch Tücher)
Händedesinfektion (verschiedene Größen)
Mundschutz und FFP2 Masken
(zum Einmalgebrauch)
Schutzschürzen (zum Einmalgebrauch und wiederverwendbar)
PflegePaket
Wir haben für Sie unseren Service erweitert und bieten Ihnen ein PflegePaket mit
erstattungsfähigen monatlichen Pflegehilfsmitteln an. Nach Ihren Bedürfnissen können wir Ihr PflegePaket individuell zusammestellen.
Sollten Sie keinen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben, können Sie natürlich die genannten Produkte käuflich bei uns erwerben. Sprechen Sie uns einfach an.
HEIL & HILFSMITTEL Robbert | Bernsdorfer Straße 291 | 09125 Chemnitz